Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsakts für alleinerziehende Mutter mit zwei minderjährigen Kindern im „Hartz-IV“-Bezug
Kategorie: Recht | 14. August 2019
Ein Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er keine konkreten Regelungen hinsichtlich der Überprüfung und Fortschreibung seiner Inhalte trifft und insbesondere diesbezüglich keinen spätesten Zeitpunkt benennt, sondern die Bescheide nur unspezifisch „regelmäßig“ einer Überprüfung und Fortschreibung unterzieht. So das SG Karlsruhe (Az. S 14 AS 3653/18).
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Quelle: www.datev.de