Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsakts für alleinerziehende Mutter mit zwei minderjährigen Kindern im „Hartz-IV“-Bezug

Kategorie: Recht | 14. August 2019

Ein Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er keine konkreten Regelungen hinsichtlich der Überprüfung und Fortschreibung seiner Inhalte trifft und insbesondere diesbezüglich keinen spätesten Zeitpunkt benennt, sondern die Bescheide nur unspezifisch „regelmäßig“ einer Überprüfung und Fortschreibung unterzieht. So das SG Karlsruhe (Az. S 14 AS 3653/18).

Weitere Informationen: Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsakts für alleinerziehende Mutter mit zwei minderjährigen Kindern im „Hartz-IV“-Bezug

Quelle: www.datev.de

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