Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig

Kategorie: Recht | 19. Dezember 2018

Für einen Gegendarstellungsanspruch muss der Aussagegehalt der zu beanstandenden Äußerung eindeutig bestimmbar sein. Enthält die zu beanstandende Äußerung einen Rechtsbegriff, darf das Fachgericht nicht das eigene Fachwissen zugrunde legen. Es hat vielmehr auf das Verständnis des durchschnittlichen Zeitungslesers abzustellen. Dies hat das BVerfG entschieden und der Verfassungsbeschwerde eines Verlags stattgegeben, die sich gegen die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung wendete (Az. 1 BvR 2716/17).

Weitere Informationen: Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig

Quelle: www.datev.de

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