Rechtskraftwirkung eines BFH-Urteils
Kategorie: Steuern | 9. Juli 2020
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein von einem Gutachterausschuss nachträglich ermittelter Bodenrichtwert zu einem rückwirkenden Ereignis führt und wenn ja, ob die Rechtskraftbindung eines BFH-Urteils einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 entgegensteht (Az. II R 11/17).
Weitere Informationen: Rechtskraftwirkung eines BFH-Urteils
Quelle: www.datev.de