Regelungen gegen sog. Share Deals bei der Grunderwerbsteuer vom Bundestag beschlossen

Kategorie: Steuern und Recht | 23. April 2021

Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28528) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 01.07.2021 in Kraft treten.

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Quelle: www.datev.de

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