Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht kompetenzwidrig

Kategorie: Recht | 30. Juli 2019

Die Europäische Union hat durch die Regelungen zur Europäischen Bankenunion, namentlich zum Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) und zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM), bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten. Dies entschied das BVerfG(Az. 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14).

Weitere Informationen: Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht kompetenzwidrig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Arglist beim Verkauf eines nicht nur . . . ...

Das Gesetz schützt die Vertragsparteien nicht per se vor dem . . . ... [weiterlesen]

Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen – . . . ...

Der Sechste Senat des BAG schließt sich der Rechtsprechung des . . . ... [weiterlesen]

Archiv