Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht kompetenzwidrig
Kategorie: Recht | 30. Juli 2019
Die Europäische Union hat durch die Regelungen zur Europäischen Bankenunion, namentlich zum Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) und zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM), bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten. Dies entschied das BVerfG(Az. 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14).
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Quelle: www.datev.de