Regierung zur Neufassung der Heizkostenverordnung

Kategorie: Steuern und Recht | 6. April 2022

Nach den Vorschriften der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die mit der novellierten Heizkostenverordnung umgesetzt worden sind, sind Gebäudeeigentümer insbesondere zu der regelmäßigen Mitteilung von Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen an Nutzer verpflichtet. Darauf weist die Bundesregierung hin.

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Quelle: www.datev.de

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