Reguläre Migration: Rat der EU gibt grünes Licht für kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige

Kategorie: Steuern und Recht | 12. April 2024

Der Rat der EU hat am 12.04.2024 eine Überarbeitung der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis angenommen. Ziel dieses Rechtsakts ist es, Menschen mit den Qualifikationen und Talenten anzuziehen, die in der EU benötigt werden, und Mängel in Bezug auf die reguläre Migration in die EU zu beseitigen.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bewerber für die Bundespolizei darf nicht . . . ...

Ein Bewerber um die Einstellung in den mittleren Polizeivollzugdienst kann . . . ... [weiterlesen]

WPK und BStBK zu den Prüfleitlinien . . . ...

Die WPK und die BStBK haben mit gemeinsamem Schreiben vom . . . ... [weiterlesen]

Archiv