Regulierungsbehörde muss Daten der Netzbetreiber veröffentlichen
Kategorie: Recht | 30. November 2017
Das OLG Düsseldorf hat in einem Musterverfahren die Beschwerde eines Strom- und Gasnetzbetreibers gegen die Landesregulierungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen, die netzbetreiberbezogene Daten in nicht anonymisierter Form veröffentlichen wollte. Die Veröffentlichung sei nicht nur rechtmäßig, die Regulierungsbehörde sei zur Veröffentlichung sogar verpflichtet (Az. VI-5 Kart 33/16 [V]).
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Quelle: www.datev.de