Regulierungsfrist nach Unfall mit ausländischem Militärfahrzeug der NATO beachten
Kategorie: Recht | 16. November 2017
Nach einem Unfall mit einem ausländischen Militärfahrzeug eines NATO-Staates müssen Schadenersatzansprüche innerhalb einer Dreimonatsfrist gegenüber der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes geltend gemacht werden. Darauf wies das OLG Hamm hin (Az. 11 U 138/16).
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Quelle: www.datev.de