Reichweite der Hinzurechnung eines sog. Kirchensteuerüberhangs
Kategorie: Steuern | 12. Februar 2020
Der Ansatz eines Kirchensteuerüberhangs setzt weder eine Kirchensteuer-Zahlung im Erstattungsjahr noch eine steuerliche Auswirkung einer Kirchensteuer-Zahlung im Zahlungsjahr voraus. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 14 K 3341/15).
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Quelle: www.datev.de