Reichweite des Verbots gewerblicher Ankäufe mit Gewährung des Rückkaufrechts

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Juli 2021

Nach § 34 Abs. 4 GewO ist der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts verboten. Dieses Verbot erfasst alle vertraglichen Gestaltungen, bei denen der Verkäufer dem gewerblich handelnden Käufer das Eigentum an einer beweglichen Sache überträgt und sich dieses durch Rückzahlung des Kaufpreises und Erbringung einer weiteren vertraglich vereinbarten Leistung wieder verschaffen kann, die über den Nutzungsersatz im Sinne von §§ 346, 347 BGB hinausgeht. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 8 C 28.20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BaFin: Werthaltigkeit von Vermögenswerten im Fokus . . . ...

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilte am 07.11.2024 mit, dass sie . . . ... [weiterlesen]

Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist . . . ...

Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen die Feststellung der . . . ... [weiterlesen]

Archiv