Reichweite des Verlustverrechnungsverbots nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Januar 2022

Begehrt ein verschmolzener Rechtsträger einen körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag von ausschließlich im Folgejahr der Verschmelzung entstandenen Verlusten zurück in das Jahr der Verschmelzung, greift § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG nicht ein. Der nach Beendigung des Rückwirkungszeitraums entstandene Verlust wandelt sich durch den Verlustrücktrag nicht in einen Verlust des Rückwirkungszeitraums. Dies u. a. entschied das FG Hamburg (Az. 1 K 244/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Exporte im 3. Quartal 2024: +0,5 . . . ...

Im 3. Quartal 2024 sind die deutschen Exporte insgesamt um . . . ... [weiterlesen]

Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in . . . ...

Das FG Münster entschied, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang . . . ... [weiterlesen]

Archiv