Reisende müssen Kosten der Corona-Rückholaktion tragen

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Dezember 2021

Die von der weltweiten Rückholaktion des Auswärtigen Amtes Betroffenen dürfen an den Kosten grundsätzlich beteiligt werden. Das hat das VG Berlin in mehreren Klageverfahren entschieden (Az. VG 34 K 33.21 und VG 34 K 313.21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Elektronische Rechnung und digitales Reporting (ViDA): . . . ...

Zur elektronischen Rechnung und zum digitalen Reporting (ViDA) wurde am . . . ... [weiterlesen]

KI: Rat der EU billigt Schlussfolgerungen . . . ...

Der Rat hat am 05.11.2024 Schlussfolgerungen zu einem Bericht des . . . ... [weiterlesen]

Archiv