Reiseportal haftet für falsche Angaben
Kategorie: Recht | 13. April 2018
Das OLG München hat nach einer Klage des vzbv entschieden, dass ein Reiservermittler seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen darf (Az. 29 U 2137/17).
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Quelle: www.datev.de