Reisepreisminderung bei fehlendem Koffer mit Fotoausrüstung
Kategorie: Recht | 1. Juli 2019
Fehlt bei der Ankunft am Urlaubsziel der Koffer mit Fotoausrüstung und wird dieser erst sechs Tage später ausgehändigt, so steht den Reisenden eine Minderung von 25 % des Reisepreises zu. Das hat das LG Frankfurt entschieden (Az. 2-24 O 20/19).
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Quelle: www.datev.de