Reisepreisminderung bei fehlendem Koffer mit Fotoausrüstung

Kategorie: Recht | 1. Juli 2019

Fehlt bei der Ankunft am Urlaubsziel der Koffer mit Fotoausrüstung und wird dieser erst sechs Tage später ausgehändigt, so steht den Reisenden eine Minderung von 25 % des Reisepreises zu. Das hat das LG Frankfurt entschieden (Az. 2-24 O 20/19).

Weitere Informationen: Reisepreisminderung bei fehlendem Koffer mit Fotoausrüstung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges . . . ...

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer . . . ... [weiterlesen]

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor . . .

Aufbauend auf den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der . . . ... [weiterlesen]

Archiv