Rentenbescheide mit Begründungsmangel
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Juni 2021
Rentenbescheiden mit Begründungsmangel müssen die wesentlichen Elemente, die zur Prüfung der Richtigkeit der Berechnung der Rentenhöhe unerlässlich sind, weiterhin entnommen werden können. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 18 R 306/20).
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Quelle: www.datev.de