Rentenbesteuerung jetzt nachbessern!
Kategorie: Steuern | 29. November 2019
Der Bund der Steuerzahler ist der Auffassung, dass bislang geltende Regeln zur Zweifachbesteuerung führen können. Daher sollten Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten und somit bis zu einem Urteil des BFH (Az. X R 20/19) offenbleiben. Medienberichten zufolge hält BFH-Richter Kulosa die Rentenbesteuerung für verfassungswidrig.
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Quelle: www.datev.de