Rentenzahlungen von Pensionskassen sind u. U. in der GKV und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig

Kategorie: Recht | 4. September 2018

Das BVerG entschied, dass Rentenzahlungen von Pensionskassen unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sind (Az. 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15).

Weitere Informationen: Rentenzahlungen von Pensionskassen sind u. U. in der GKV und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig

Quelle: www.datev.de

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