Restaurant „Ciao“ nicht mit Pizzeria „Ciao Mamma“ verwechslungsfähig

Kategorie: Steuern und Recht | 14. Juli 2021

Zwischen der Bezeichnung „Ciao“ für ein Restaurant, welches italienische Speisen anbietet, und einer Pizzeria, die unter „Ciao Mamma“ firmiert, besteht keine Verwechslungsgefahr. Das OLG Frankfurt wies deshalb den geltend gemachten Unterlassungsanspruch zurück (Az. Az. 6 W 35/21).

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Quelle: www.datev.de

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