Richter wegen „Besorgnis der Befangenheit“ im Verfahren um Rückabwicklung eines Elektrofahrzeuges abgelehnt
Kategorie: Recht | 5. November 2019
Das OLG Oldenburg entschied, dass ein Richter, der offengelegt hat, die gleichen Erfahrungen hinsichtlich eines Elektrofahrzeuges gemacht zu haben, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, da bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, der Richter kann nicht völlig unparteiisch und unvoreingenommen sein (Az. 5 W 19/19).
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Quelle: www.datev.de