Richter wegen „Besorgnis der Befangenheit“ im Verfahren um Rückabwicklung eines Elektrofahrzeuges abgelehnt

Kategorie: Recht | 5. November 2019

Das OLG Oldenburg entschied, dass ein Richter, der offengelegt hat, die gleichen Erfahrungen hinsichtlich eines Elektrofahrzeuges gemacht zu haben, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, da bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, der Richter kann nicht völlig unparteiisch und unvoreingenommen sein (Az. 5 W 19/19).

Weitere Informationen: Richter wegen „Besorgnis der Befangenheit“ im Verfahren um Rückabwicklung eines Elektrofahrzeuges abgelehnt

Quelle: www.datev.de

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