Richterdaten müssen nicht herausgegeben werden
Kategorie: Steuern und Recht | 19. November 2021
Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin muss personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen, sofern diese nicht eingewilligt haben. Das entschied das VG Berlin (Az. 2 K 6.19).
Quelle: www.datev.de