Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verabschiedet
Kategorie: Recht | 16. April 2019
Die Richtlinie zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen ist verabschiedet. Die Richtlinie gilt sowohl für Wirtschaftsakteure im öffentlichen wie im privaten Bereich. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen im Geltungsbereich der Richtlinie erbringen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für Produkte.
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Quelle: www.datev.de