Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verabschiedet

Kategorie: Recht | 16. April 2019

Die Richtlinie zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen ist verabschiedet. Die Richtlinie gilt sowohl für Wirtschaftsakteure im öffentlichen wie im privaten Bereich. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen im Geltungsbereich der Richtlinie erbringen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für Produkte.

Weitere Informationen: Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verabschiedet

Quelle: www.datev.de

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