Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge sind nur teilweise einkommensteuerpflichtig
Kategorie: Steuern | 16. Dezember 2019
Das FG Köln entschied, dass die aufgrund eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge darstellen (Az. 14 K 719/19).
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Quelle: www.datev.de