Rückforderung von Blindengeld rechtens – Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Blindengeldanspruch angerechnet
Kategorie: Recht | 21. Februar 2019
Ein bereits bewilligtes und gezahltes Blindengeld kann zurückgefordert werden, wenn der Antragsteller den Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung verschwiegen hat. Dies entschied das VG Aachen (Az. 2 K 6327/17).
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Quelle: www.datev.de