Rückforderung von Kursgebühren wegen vertragswidriger einseitiger Kürzung des Leistungsumfangs
Kategorie: Recht | 11. Dezember 2018
Das AG Augsburg hat ein Institut für Lebens- und Bewusstseinscoaching zur anteiligen Rückerstattung der Kursgebühren verurteilt, da das Institut u. a. vertragswidrig einseitig die Dauer der Anhörung der täglichen Dankbarkeitsnachrichten gekürzt hatte (Az. 72 C 5499/17).
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Quelle: www.datev.de