Rückforderung von zu Unrecht an den Erblasser gezahlten Beihilfen rechtmäßig

Kategorie: Recht | 12. November 2018

Das VG Aachen hat die Klage eines Polizisten abgewiesen, der sich gegen die Rückforderung von Beihilfen in den Jahren 2008 bis 2010 an seinen Vater zu Unrecht gezahlten Beihilfen wegen stationärer Krankenhausaufenthalte gewendet hatte (Az. 7 K 2350/18).

Weitere Informationen: Rückforderung von zu Unrecht an den Erblasser gezahlten Beihilfen rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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