Rückforderung von zu Unrecht für parlamentarische Assistenten an EU-Parlamentarier gezahlten Geldern
Kategorie: Recht | 29. November 2017
Das EuG entschied, dass die Rückforderung von Geldern, die das EU-Parlament an EU-Parlamentarier für deren parlamentarische Assistenten gezahlt hat, gerechtfertigt ist, wenn diese nicht nachweisen können, dass diese Assistenten tatsächlich als solche gearbeitet haben (Az. T-633/16, T-634/16).
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Quelle: www.datev.de