Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) – Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Dezember 2021

Das BMF hat die Bestimmungen für die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR neu definiert (Az. IV C 6 – S-2138 / 19 / 10002 :003).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DSGVO und Schienentransport: Die Geschlechtsidentität des . . . ...

Die Erhebung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden ist . . . ... [weiterlesen]

Bekanntmachung DRÄS 14 . . .

Das BMJ hat am 30.12.2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. . . . ... [weiterlesen]

Archiv