Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) – Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Dezember 2021
Das BMF hat die Bestimmungen für die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR neu definiert (Az. IV C 6 – S-2138 / 19 / 10002 :003).
Quelle: www.datev.de