Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen
Kategorie: Recht | 15. September 2017
Laut OLG Köln ist ein Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen des Vertragspartners nur wirksam, wenn Verfehlungen nachgewiesen werden, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden (Az. 2 Wx 147/17).
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Quelle: www.datev.de