Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht für Unternehmensjuristin

Kategorie: Recht | 25. Juni 2019

Eine Syndikusanwältin ist für ihre durchgängig seit 01.11.2014 bestehende Tätigkeit nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zuvor an die gesetzliche Rentenversicherung geleisteten Beiträge sind zu erstatten. Das hat das SG Osnabrück entschieden (Az. S 10 R 347/17).

Weitere Informationen: Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht für Unternehmensjuristin

Quelle: www.datev.de

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