Rückwirkende Gewährung von Kosten der Unterkunft ausgeschlossen

Kategorie: Recht | 27. Februar 2018

Laut SG Detmold ist eine Rücknahme und Nachzahlung von Sozialleistungen längstens für einen Zeitraum bis zu vier bzw. im Grundsicherungsrecht bis zu einem Jahr vor der Rücknahme möglich (Az. S 23 AS 1850/14).

Weitere Informationen: Rückwirkende Gewährung von Kosten der Unterkunft ausgeschlossen

Quelle: www.datev.de

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