Rückwirkende Gewährung von Kosten der Unterkunft ausgeschlossen
Kategorie: Recht | 27. Februar 2018
Laut SG Detmold ist eine Rücknahme und Nachzahlung von Sozialleistungen längstens für einen Zeitraum bis zu vier bzw. im Grundsicherungsrecht bis zu einem Jahr vor der Rücknahme möglich (Az. S 23 AS 1850/14).
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Quelle: www.datev.de