Rückwirkende Nichtigerklärung eines auf eine Fremdwährung lautenden Darlehensvertrags mit einer missbräuchlichen Klausel muss möglich sein
Kategorie: Recht | 14. März 2019
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die die rückwirkende Nichtigerklärung eines auf eine Fremdwährung lautenden Darlehensvertrags mit einer missbräuchlichen Klausel über das Wechselkursrisiko ausschließen, sind unionsrechtswidrig. Die Nichtigerklärung des Vertrags müsse möglich sein, wenn er ohne die missbräuchliche Klausel nicht weiter Bestand haben kann. So entschied der EuGH (Rs. C-118/17).
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Quelle: www.datev.de