Rückzahlung bei intensivmedizinischer Komplexbehandlung

Kategorie: Recht | 15. Februar 2019

Das SG Düsseldorf verurteilte ein Krankenhaus zur Rückzahlung von rund 17.000 Euro. Das Gericht habe die umfangreichen Dienstpläne des Krankenhauses ausgewertet. Dabei sei es zu dem Ergebnis gekommen, dass eine kontinuierliche ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation nicht gewährleistet gewesen sei (Az. 7 KR 1598/13).

Weitere Informationen: Rückzahlung bei intensivmedizinischer Komplexbehandlung

Quelle: www.datev.de

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