Rückzahlung bei überlanger vollstationärer Betreuung durch das Krankenhaus
Kategorie: Recht | 15. Februar 2019
Das SG Düsseldorf entschied, dass eine gesetzliche Krankenkasse gegen ein Krankenhaus einen Anspruch auf Rückzahlung von rund 10.000 Euro hat, weil die Behandlung verzögert stattgefunden und damit gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat (Az. S 9 KR 944/14).
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Quelle: www.datev.de