Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erhöht die Haftungsquote nicht
Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2021
Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe ist nicht in die Berechnung der Haftungsquote einzubeziehen. Dies entschied das FG Münster (Az. 9 V 2341/21).
Quelle: www.datev.de