Rückzahlung von Coronahilfen
Kategorie: Recht | 16. Juni 2020
Die Soforthilfen für Soloselbständige und kleine Unternehmen werden durch Verwaltungsakte bewilligt, sodass bei Streitigkeiten der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/19711) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19309).
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Quelle: www.datev.de