Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträgen wegen behördlicher Schließung
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Juli 2021
Das LG Osnabrück hat sich mit der Frage der Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträgen wegen der behördlichen Schließung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie befasst (Az. 2 S 35/21).
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Quelle: www.datev.de