Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften

Kategorie: Steuern und Recht | 22. April 2022

Zu der Frage der Anerkennung einer Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften hat der BFH in mehreren Entscheidungen Stellung genommen. Mit diesem BMF-Schreiben wird die Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze geregelt (Az. IV C 2 – S-2836 / 20 / 10001 :002).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fragen und Antworten zur Einführung der . . . ...

Gut einen Monat nach der Veröffentlichung des Einführungsschreibens zur E-Rechnung . . . ... [weiterlesen]

Werbung für Lebensmittel mit dem Zusatz . . . ...

Das OLG Frankfurt hat die Werbung für Mineralstofftabletten auf der . . . ... [weiterlesen]

Archiv