Rundfunkbeitrag im Privathaushalt auch ohne Endgeräte rechtmäßig
Kategorie: Recht | 15. Juni 2020
Das VG Trier entschied, dass es rechtmäßig ist, wenn im privaten Bereich von jedem Wohnungsinhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, unabhängig von der Frage, ob tatsächlich ein Empfangsgerät vorgehalten wird (Az. 10 K 488/20).
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Quelle: www.datev.de