Rundfunkbeitrag in Deutschland keine rechtswidrige staatliche Beihilfe

Kategorie: Recht | 26. September 2018

Generalanwalt Sánchez-Bordona schlägt dem EuGH vor, festzustellen, dass die Änderung des Kriteriums für die Entstehung des Beitrags zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland keine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt (Rs. C-492/17).

Weitere Informationen: Rundfunkbeitrag in Deutschland keine rechtswidrige staatliche Beihilfe

Quelle: www.datev.de

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