Sachgrundlose Befristung nach 22 Jahren Vorbeschäftigung rechtmäßig

Kategorie: Recht | 22. August 2019

Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung. So entschied das BAG (Az. 7 AZR 452/17).

Weitere Informationen: Sachgrundlose Befristung nach 22 Jahren Vorbeschäftigung rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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