Sachgrundlose Befristung – Rechtsmissbrauch

Kategorie: Recht | 16. April 2019

Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. Dies hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 21 Sa 936/18).

Weitere Informationen: Sachgrundlose Befristung – Rechtsmissbrauch

Quelle: www.datev.de

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