Sachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigung
Kategorie: Recht | 24. Januar 2019
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. So entschied das BAG (Az. 7 AZR 733/16).
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Quelle: www.datev.de