Sachgrundlose Befristung: Zwei Jahre sind zwei Jahre – Dienstreise zählt mit

Kategorie: Recht | 19. August 2019

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist unwirksam, wenn sie die Dauer von zwei Jahren überschreitet. Dies gilt auch, wenn die Dauer nur um einen Tag wegen einer Dienstreise überschritten wurde. Das hat das LAG Düsseldorf entschieden (Az. 3 Sa 1126/18).

Weitere Informationen: Sachgrundlose Befristung: Zwei Jahre sind zwei Jahre – Dienstreise zählt mit

Quelle: www.datev.de

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