Sachgrundlose Befristung: Zwei Jahre sind zwei Jahre – Dienstreise zählt mit
Kategorie: Recht | 19. August 2019
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist unwirksam, wenn sie die Dauer von zwei Jahren überschreitet. Dies gilt auch, wenn die Dauer nur um einen Tag wegen einer Dienstreise überschritten wurde. Das hat das LAG Düsseldorf entschieden (Az. 3 Sa 1126/18).
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Quelle: www.datev.de