Säumnis bei Krankheit: Verhinderte Anwältin muss alles tun, um Gericht zu informieren
Kategorie: Steuern und Recht | 20. März 2024
Schafft es ein Anwalt krankheitsbedingt nicht rechtzeitig zur Verhandlung, muss er alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um das Gericht zu erreichen. So entschied der BGH (Az. XII ZB 171/23). Auf diese Entscheidung wies die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de