Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Dezember 2024
Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das BMF einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert. Hierauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de