Sat.1 zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet
Kategorie: Recht | 9. Juli 2018
Der Privatsender Sat.1 ist weiterhin verpflichtet, wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte („Drittsendezeiten“) in seinem Fernsehprogramm bereitzustellen. Dies geht aus einem Urteil des VG Neustadt hervor (Az. 5 K 313/17.NW).
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Quelle: www.datev.de