Schadenersatzklage des Freistaats Bayern gegen ehemaligen Behördenleiter erfolgreich
Kategorie: Recht | 21. Januar 2019
Das VG Regensburg verurteilte den früheren Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Zahlung von rund 730.000 Euro als Schadenersatz an den Freistaat Bayern, der sich im Wesentlichen aus Nachzahlungen des Freistaats Bayern von Arbeitnehmeranteilen an die Sozialversicherungsträger (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen etc.) zusammensetzt (Az. RN 1 K 14.2132).
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Quelle: www.datev.de