Schadensersatz für Zweitwohnung und Pendeln nach rechtswidriger Versetzung
Kategorie: Recht | 18. April 2018
Das LAG Hessen hat eine Arbeitgeberin verurteilt, ihrem Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Versetzung die Kosten für eine Zweitwohnung und eines Teils der Heimfahrten zu erstatten sowie ein Tagegeld zu zahlen (Az. 10 Sa 964/17).
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Quelle: www.datev.de