Schadensersatzbemessung für einen auf der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund

Kategorie: Steuern und Recht | 11. Mai 2021

Sieht ein Jagdteilnehmer vor Schussabgabe auf eine Sau einen zuvor in deren Nähe wahrgenommenen Jagdhund nicht mehr, ist die Schussabgabe sorgfaltswidrig. Der Höhe nach bemisst sich der Schadensersatz für einen versehentlich getöteten Jagdhund nach den Kosten für einen vergleichbaren Welpen. Das entschied das OLG Frankfurt (Az. 4 U 184/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV begrüßt Einigung über Mehrwertsteuer im . . . ...

Der Rat der EU hat sich über das lange verhandelte . . . ... [weiterlesen]

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung beschlossen . . .

Zum 1. Januar 2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen . . . ... [weiterlesen]

Archiv